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Was ist die Konzessionsabgabe – und warum zahlen Unternehmen sie?

Die Konzessionsabgabe ist ein fester Bestandteil des Strom- und Gaspreises in Deutschland. Sie sorgt häufig für Fragen, weil sie auf Rechnungen erscheint, aber selten erläutert wird.

Wofür wird die Konzessionsabgabe erhoben?

Netzbetreiber verlegen Strom- und Gasleitungen unter öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Dafür benötigen sie eine sogenannte Konzession der jeweiligen Kommune.

Die Konzessionsabgabe ist das Entgelt, das Netzbetreiber an Städte und Gemeinden zahlen, um diese öffentlichen Flächen nutzen zu dürfen.

Rein technisch handelt es sich also um eine Infrastruktur-Nutzungsgebühr.


Wer bekommt die Konzessionsabgabe?

Empfänger sind die jeweiligen Städte oder Gemeinden, in deren Gebiet das Strom- oder Gasnetz betrieben wird.

Die Einnahmen fließen in die kommunalen Haushalte.


Wer legt die Höhe fest?

Die Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt. Grundlage ist die sogenannte Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Die maximale Höhe ist bundesweit festgelegt, variiert jedoch je nach:

– Gemeindegröße
– Art des Energieverbrauchs
– Netzanschlussspannung (bei Strom)

Netzbetreiber dürfen diese gesetzlich festgelegten Höchstsätze erheben und geben sie über die Netzentgelte an die Kunden weiter.

Sie ist nicht frei verhandelbar.


Woran wird die Höhe bemessen?

Bei Strom unterscheidet man unter anderem:

– Haushaltskunden
– Sondervertragskunden (Gewerbe/Industrie)
– Niederspannung vs. Mittelspannung

Gewerbliche Kunden mit höherem Verbrauch und Anschluss auf höheren Spannungsebenen zahlen häufig geringere Abgabensätze pro Kilowattstunde als Haushaltskunden.

Bei Gas erfolgt die Bemessung ebenfalls nach Verbrauch und Kundengruppe.


Gibt es technische Unterschiede?

Ja.

Ein technischer Hintergrund liegt in der Spannungsebene:

• Niederspannung (typisch für Haushalte und kleinere Betriebe)
• Mittelspannung oder Hochspannung (größere Gewerbe- und Industriebetriebe)

Je höher die Spannungsebene, desto geringer ist in der Regel die Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde.

Der Grund: Diese Kunden nutzen weniger Verteilinfrastruktur im unteren Netzbereich.

Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie technische Netzstruktur Einfluss auf Preisbestandteile hat.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Konzessionsabgabe ist:

  • gesetzlich geregelt
  • nicht verhandelbar
  • kein Bestandteil der Beschaffung
  • kein Ertrag des Energieversorgers

Sie gehört zu den regulierten Preisbestandteilen, die Unternehmen bei ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen, aber nicht aktiv beeinflussen können.

Strategischer Energieeinkauf konzentriert sich daher auf die beeinflussbaren Komponenten – insbesondere den Marktpreisanteil.

Transparenz beginnt damit, zu verstehen, welche Teile eines Preises steuerbar sind – und welche systembedingt festgelegt werden.

Beispiel:

Beispiel Schleswig-Holstein (22869 Schenefeld)
In vielen Gemeinden liegen die Konzessionsabgaben-Sätze für Strom aktuell etwa bei etwa:

  • 0,61 ct/kWh für gewerbliche Kunden (Sondervertragskunden)
  • 0,11 ct/kWh in Schwachlastzeiten
  • 1,32 ct/kWh für Tarifkunden

Diese Werte gelten in zahlreichen Gemeinden – darunter auch Schenefeld – und werden auf Grundlage der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt und zwischen Netzbetreiber und Kommune vereinbart. 

Dabei gilt:

  • Gewerbliche Abnehmer (z. B. Mittelspannung) zahlen deutlich geringere Abgabesätze pro kWh als klassische Haushaltstarife.
  • Je niedriger die Versorgungsspannung (z. B. Niederspannung), desto eher fällt die Abgabe pro kWh höher aus, weil der Netzbetrieb in der unteren Spannungsebene dichter ist und stärker genutzt wird. 

Konkreter Vergleich – beispielhafte Größenordnung:

  • Mittelspannung (z. B. gewerblicher Anschluss): ca. 0,61 ct/kWh
  • Niederspannung (typisch für kleinere Gewerbe/Haushalte): kann im gleichen Verbundgebiet z. B. höher liegen (~1,32 ct/kWh) 

Hamburg: In Hamburg gilt dieselbe gesetzliche Grundlage – die Konzessionsabgabe wird zwischen jeder einzelnen Kommune und dem Netzbetreiber festgelegt, die Basis sind die Vorgaben der § 2 ff. der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). In Hamburg wird sie ebenfalls als Aufschlag auf Netzentgelte erhoben und richtet sich nach Gemeinde- bzw. Bezirkszugehörigkeit und Spannungsebene, ist aber nicht verhandelbar in der Kundenbeziehung selbst. 


Was bedeutet das für Unternehmen?

  1. Spannungsebene beeinflusst die Höhe: Mittelspannungs-Anschlüsse (größere Gewerbekunden) haben häufig geringere Sätze pro kWh als Niederspannungs-Anschlüsse.
  2. Konzessionsabgabe ist keine „Lieferantenleistung“: Sie ist eine vom Netzbetreiber abgeführte Gebühr an die Kommune und wird einfach weitergereicht.
  3. Sie ist nicht verhandelbar im direkten Vertrag: Unternehmen können diesen Posten nicht reduzieren, weil er durch Gesetz und kommunale Vereinbarungen festgelegt ist.